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Pflege zu Hause: Eine Herausforderung

Viele Familien pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Diese Verantwortung erfordert viel Zeit und Energie. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden und einen anerkannten Pflegegrad (1-5) haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich erhalten. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegenden und der Förderung der Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur rückwirkend und zweckgebunden.

Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und die Pflegenden zu entlasten. Dazu gehören:

  • Tages- und Nachtpflege: Kosten für teilstationäre Pflege können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
  • Kurzzeitpflege: Der Entlastungsbetrag kann Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung während der Kurzzeitpflege decken.
  • Ambulante Pflege: Bestimmte Leistungen der ambulanten Pflege, wie Betreuungsmaßnahmen oder Haushaltshilfen, können finanziert werden.
  • Unterstützung im Alltag: Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Einkaufshilfen oder Alltagsbegleiter, können ebenfalls bezahlt werden.

Beantragung und Abrechnung

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige die Leistungen zunächst selbst bezahlen und dann die Rechnungen bei der Pflegeversicherung einreichen. Einige Pflegekassen bieten dafür spezielle Formulare an. Alternativ können Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung unterschreiben, sodass der Anbieter direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet.

Rückwirkende Nutzung und Ansparung

Nicht genutzte Beträge können auf die folgenden Monate übertragen werden und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So können auch größere Ausgaben, wie eine längere Kurzzeitpflege oder professionelle Reinigung, finanziert werden.

Umwandlungsanspruch

Um mehr Leistungen in Anspruch nehmen zu können, können Pflegebedürftige bis zu 40 Prozent ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung der Mittel für individuelle Bedürfnisse.

Fazit

Der Entlastungsbetrag bietet eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Er erleichtert den Alltag und fördert die Selbstständigkeit. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen bestmöglich zu gestalten.

Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Beantragung steht Ihnen Atena gerne zur Seite. Wir bieten umfassende Beratung und Hilfe, damit Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Betreuung erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen!