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Mehr Flexibilität bei der Verhinderungspflege

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es wichtige Neuerungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Verhinderungspflege wird deutlich ausgeweitet. Statt wie bisher sechs Wochen, können Pflegepersonen künftig bis zu acht Wochen im Jahr entlastet werden. Damit erhalten pflegende Angehörige mehr Freiraum für Erholung oder eigene Verpflichtungen.

Eine weitere Erleichterung betrifft die sogenannte Vorpflegezeit. Bislang musste eine Pflegeperson mindestens sechs Monate den Pflegebedürftigen gepflegt haben, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege entstand. Diese Voraussetzung entfällt ab Juli 2025. Pflegebedürftige können dann schneller auf Verhinderungspflege zugreifen.

Unterschiedliche Leistungen bei Verwandtschaft oder häuslicher Gemeinschaft

Trotz der Verbesserungen bleibt eine wichtige Regelung bestehen: Wird die Verhinderungspflege von Verwandten bis zum zweiten Grad oder von Personen in häuslicher Gemeinschaft übernommen, fällt der Leistungsanspruch geringer aus. Dies gilt insbesondere, wenn die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Damit schützt der Gesetzgeber professionelle Pflegedienste und stellt sicher, dass familiäre Unterstützung zwar honoriert, aber nicht mit beruflicher Betreuung gleichgesetzt wird.

Gemeinsamer Jahresbetrag bringt neue Möglichkeiten

Eine zentrale Änderung betrifft die Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen werden ab dem 1. Juli 2025 in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Dieser beträgt maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige können künftig frei entscheiden, wie sie diesen Betrag zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.

Bisher war es nur eingeschränkt möglich, Mittel aus der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu verwenden. Diese Einschränkung entfällt vollständig. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gewinnen dadurch mehr Freiheit, individuelle Lösungen für Entlastung und Unterstützung zu finden.

Bessere Übersicht über verbrauchte Leistungen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Transparenz der Pflegekosten. Pflegeeinrichtungen müssen den Pflegebedürftigen künftig nach jeder Leistungserbringung eine genaue Übersicht über die entstandenen Kosten aus dem Jahresbetrag aushändigen. So behalten Pflegebedürftige und ihre Familien jederzeit den Überblick, wie viel Budget noch zur Verfügung steht.

Diese Pflicht schafft mehr Sicherheit und erleichtert die Planung weiterer Pflegeleistungen im laufenden Jahr.

Was bedeuten diese Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Familien?

Die Reform stärkt die Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit und die Verlängerung der Verhinderungspflege entstehen bessere Möglichkeiten, kurzfristig Entlastung zu organisieren. Gleichzeitig erhöht der gemeinsame Jahresbetrag die Flexibilität, je nach aktueller Lebenssituation schnell die passende Unterstützung auszuwählen.

Für Familien bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger bürokratische Hürden. Wer Betreuung organisiert, kann schneller reagieren und individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigen.

Atena – Ihr Partner für professionelle Betreuung

Bei all diesen Veränderungen ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Atena unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um Betreuung. Wir finden schnell qualifizierte Betreuungskräfte, die auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen.

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